STATUTEN

des

 

Modell-Schiff-Club Schaffhausen

 

(Kurzbezeichnung: MSC-SH)

 

1. Name

Unter dem Namen Modell-Schiff-Club Schaffhausen besteht ein freier, konfessionell

und sprachlich neutraler Verein von Modellschiffbauern im Sinne von Art. 60ff ZGB.

 

Der Sitz des Vereins befindet sich am Wohnort des Präsidenten.

 

2.  Zweck des Vereins:.

     Der MSC SH bezweckt als Verein:

     - die Interessen der Mitglieder zu wahren, zu fördern und zu stärken,

     - durch Zusammenkünfte die Möglichkeit des Gedanken- und

     - Erfahrungsaustausches zu geben,

     - die kameradschaftliche Hilfe bei der Lösung von Problemen im Modellbau,

     - Veranstaltungen vorzubereiten und durchzuführen.

 

3.  Der Verein besteht aus:

   - Aktivmitglieder

    - Ehrenmitglieder

    - Passivmitglieder

 

4.  Aktivmitglieder (in Folge Mitglieder benannt)

     Neue Mitglieder werden auf Antrag des Vorstandes an einer GV oder einer ausser-

     ordentlichen GV durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgenommen.

 

5. Der Mitgliederbeitrag

     Die Generalversammlung setzt den Jahresbeitrag fest, ebenso den Pauschalbeitrag.

     Bis und mit dem Jahr ihres 15. Geburtstages zahlen jugendliche Mitglieder die

     Hälfte dieses Jahresbeitrages.

     Mehrere Aktivmitglieder einer Familie zahlen einen Pauschalbeitrag (s.Reglement).

 

6.  Passivmitglieder

Passivmitglieder unterstützen finanziell mit ihrem Beitrag den Verein.

Sie entrichten einen Jahresbeitrag, der von der Generalversammlung

festgesetzt wird. Passive haben kein Stimmrecht. 

 

7.       Ehrenmitglieder

  Die Generalversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder

  Ehrenmitglieder ernennen. Diese haben das Stimmrecht und sind vom Jahres-

  beitrag befreit.

 

8.       Austritt  

  Der Austritt eines Mitgliedes muss schriftlich auf die nächste GV erfolgen.

  Erfolgt ein sofortiger Austritt, werden keine Beitragsrückvergütungen erfolgen,

  ebenso entfällt ein Anspruch auf ein mögliches Vereinsvermögen.

  Rückständige und laufende Jahresbeiträge sind zu begleichen.

  Dem MSC-SH gehörende Gegenstände und Ausweise sind zurückzugeben.

 

9.       Ausschluss

  Mitglieder, die dem Ansehen des Vereins schaden, können an einer GV mit 2/3 der

  anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückvergütung und

  ein Anspruch auf ein mögliches Vereinsvermögen entfallen.

 

10.   Die Organe

       a) die Generalversammlung (GV)

       b) die Mitgliederversammlung

       c) der Vorstand

       d) die Revisoren

 

11.   Die Generalversammlung (GV)

       Das Vereinsjahr ist von November zu November. Die ordentliche GV findet im Monat 

       November statt. Die GV wird mindestens 30 Tage vor dem Verhandlungstermin 

       schriftlich und unter Angaben der Traktanden eingeladen.

       An dieser GV werden die obligatorischen Geschäfte wie Jahres-, Kassa- und

       Revisorenberichte, Wahlen und Anträge behandelt. Der Besuch der GV ist für alle

       Mitglieder obligatorisch.

       Anträge und Rücktritte sind jeweils spätestens 20 Tage vor der GV schriftlich dem

       Präsidenten einzureichen.

 

12.   Die ausserordentliche Generalversammlung

       Eine ausserordentliche (a.o.) GV kann durch den Vorstand, oder wenn mindestens

       1/3 (eindrittel) der Aktivmitglieder dies verlangen, einberufen werden.

 

13.   Die Mitgliederversammlung

       Monatlich findet ein Höck (fakultativ) statt. Ort, Datum und Zeit wird vom

       Vorstand festgelegt.

 

14.   Der Vorstand

       Der Vorstand wird an der ordentlichen GV gewählt.

       Er setzt sich zusammen aus: Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Materialwart.

       Bei Bedarf kann der Vorstand erweitert werden.

       Der Präsident, sowie ein neues Vorstandsmitglied werden einzeln gewählt. Verbleibende

       Vorstandsmitglieder können in globo gewählt werden.

       Er vertritt den Verein nach aussen. Er bereitet alle Geschäfte vor die in seiner

       Kompetenz liegen.

 

15.   Kompetenzen des Vorstandes

       Einmalige Ausgaben für Anschaffungen von Fr. 1000.—pro Vereinsjahr, ohne Ausgaben

       für Schaufahren. Höhere Ausgaben müssen an einer GV oder einer a.o.GV durch die

       anwesenden Mitglieder bewilligt werden.

 

16.   Entschädigung

       Die Mitglieder des Vorstandes beziehen keine Entschädigung.

       Sie sind vom Jahresbeitrag befreit.

 

17.   Die Revisoren

       Die GV wählt alle 2 Jahre 2 Revisoren. Sie sind wieder wählbar.

       Diese prüfen die Vereinskasse und legen der GV den Bericht vor.


18.   Inventar

       Über den Umfang, die Eigentumsverhältnisse und den Ort der Aufbewahrung

       gibt das Verzeichnis des Materialwartes Auskunft.

 

19.   Haftung

       Bei Clubanlässen haftet der Verein für angerichtete Schäden gegenüber

       Drittpersonen im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.

       Die Mitglieder, inclusive Vorstand haften in keiner Weise als Privatpersonen

       gegen allfällige Forderungen von Dritten.

 

20.   Subventionen

       Der Club kann bezüglich Subventionen besondere Reglemente beschliessen.

       Diese Reglemente sind an einer GV oder Mitgliederversammlung zu genehmigen.

 

21.   Auflösung des Vereins

       Über die Auflösung des MSC-SH beschliesst die GV mit der Mehrheit von

       ¾ (dreiviertel) der anwesenden Aktivmitglieder. Sie bestimmt die Organisation

       die das Vermögen mit Zins nach 5 Jahren erhalten soll.

       Das Vereinsvermögen wird an eine Kommission von 3 Mitgliedern, die von der GV

       zu wählen sind, übergeben.

       Wird innert 5 Jahren ein neuer Modellschiff-Verein in der Region/Kanton Schaffhausen

       mit analogen Zielen gegründet, so haben die Liquidatoren Vermögen und Zins dem

       neuen Verein zu übergeben, sonst Übergabe an die von der letzten GV bestimmte

       Organisation.

 

Die vorliegenden Statuten wurden an der ausserordentlichen Generalversammlung

vom   07. Oktober 2008  angenommen.

 

Diese Statuten ersetzen alle vorangegangenen Statuten.

 

Schaffhausen den 07.Oktober 2008

 

 

Der Präsident:                                                                                                (Marco Suligoi)

 

 

Der Versammlungsleiter Vize-Präsident:                                                      (Renato Sartori)

 

 

Der Aktuar a.i.:                                                                                              (René Huber)